23-03-2009, 10:06
(23-03-2009, 09:55)Fluechtling schrieb: Ist davon auszugehen, wenn ich 202 Euro fuer ein halbes Jahr tituliere, das denn mein Vorgang nicht beim Gericht durch das JA eingereicht wird oder macht es das JA in solch einem Fall immer?
Das Jugendamt wird dann eher nicht vor Gericht gehen. Höchstens wegen der Dauer. Titulieren vor einem Gerichtsverfahren ist deshalb wichtig, um den Streitwert zu senken, wie CD bereit schrieb. Am Streitwert hängen weitere Kosten, z.B. Gerichtskosten. Die zahlt der Verlierer. Das bist du, wenn das Gericht dem JA-Antrag folgt.