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Fragen zur Gesteigerten Erwerbsobliegenheit
#11
(15-02-2013, 00:14)blue schrieb: Und dann auch noch die Mutter der gemeinsamen Kinder als KM oder Kindesmutter zu bezeichnen, grenzt an Demenz.
Die "Mutter der gemeinsamen Kinder" ist die Kindesmutter, genauso wie die "Tür des Hauses" die Haustür ist und die "Tong des Tings" die Tingtong ist.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Fragen zur Gesteigerten Erwerbsobliegenheit - von Das Nerdliche Orakel - 15-02-2013, 03:16
RE: Fragen zur Gesteigerten Erwerbsobliegenheit - von karlma - 17-02-2013, 22:54

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