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Beihilfeberechtigung bzw. Krankenversicherung des volljährigen Kindes nach Scheidung
#4
(07-04-2015, 19:49)blue schrieb:
(07-04-2015, 16:45)kleine.segelmaus schrieb: Entsprechende Nachfragen der GKV wurden wahrheitsgemäß beantwortet, sie ist seit 1.1.15 bei mir gesetzlich versichert.
Sicherlich hast Du das von der GKV schriftlich. Von daher sollte es kein Problem sein die private KK zu informieren.

Mit einer Information ist es laut dem Vater nicht getan.
Die private KV müsste eine rückwirkende Kündigung akzeptieren, was sie nicht täte, das gleich gilt für Beihilfe.
Außerdem ist der Vater der Meinung (bzw. seine Beihilfestelle), dass unsere Tochter bei ihm versichert bleiben müsse, weil dies gesetzlich gar nicht anders möglich sei.

Und ob das tatsächlich so ist, ist meine Frage!

(07-04-2015, 19:53)wackelpudding schrieb: Hallo @kleine.segelmaus,

Willkommen im Forum. Was sagt denn Deine Krankenkasse zu der Situation? Die müßte doch wissen, ob Deine Tochter bei der speziellen Situation bei Dir familienversichert sein kann und Dir auch die Rechtsgrundlage nennen können.

Die Nachfragen der GKV bezogen sich auf Kindergeldstatus, Versicherungsstatus und Arbeitssituation meiner Tochter.

Schulende war Mitte November, die telefonischen und teilweise schriftlichen "Befragungen" fanden Ende Dezember, Anfang Januar statt. Zu dem Zeitpunkt ging meine Tochter keiner Beschäftigung nach, war auch noch nicht beim Arbeitsamt als ausbildungssuchend gemeldet. Dies bedeutet, dass ihr kein Kindergeld zustand. 
Über den Versicherungsstatus konnte ich nur das mitteilen, was mir der VAter mitgeteilt hatte, nämlich dass sie ohne Kindergeldanspruch nicht mehr über ihn versichert sei und sich eine neue Versicherung suchen müsste. Das haben wir als zutreffend hingenommen und so an die GKV weitergegeben.
Diese nahm das zur Kenntnis und meinte sie könne meine Tochter aufnehmen, was zum 1.1.15 auch geschah.

Erst Mitte Januar wurde meine Tochter bei der Jobcom vorstellig, die Familienkasse schaltete sich ein (zu recht!), das Kindergeld wurde erst gestrichen, bzw. zurück gefordert ab Mitte November (korrekt!), dann aber nach Einreichung von Unterlagen Mitte Februar wieder zugesprochen.

Ein unsägliches Hin und Her!

Eine nachträgliche Kündigung der Versicherung über den Vater sei laut diesem nicht möglich und nach seinen neuesten Erkenntnissen auch nicht erlaubt, weil Töchting ja nun doch Kindergeld zustünde und sie deshalb über ihn versichert sein MÜSSE.

Die GKV hat dazu noch gar nichts gesagt - ich hing heute etwa 1 Stunde in der Warteschleife..... und versuche es lieber erst morgen noch einmal. Oster-Dienstag scheint  kein guter Tag für Versicherungsanrufe zu sein!
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RE: Beihilfeberechtigung bzw. Krankenversicherung des volljährigen Kindes nach Scheidung - von kleine.segelmaus - 07-04-2015, 20:37

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