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Bewerbungschancen mit Unterhaltspflicht
#6
Vielen Dank für eure schnellen Antworten Smile

(13-04-2015, 10:50)beppo schrieb: Deine Unterhaltspflicht geht niemand was an.
...
Ob du deinen Notgroschen später für KU (Nachzahlungen) aufbrauchst oder nicht, würde ich dann entscheiden.
Als ich in weit-weit-weg ankam brauchte ich eine Krankenversicherung. Nett wie ich war habe ich den Antragsbogen ehrlich ausgefüllt und wegen einer Kleinigkeit eine Absage bekommen. Im nächsten Anlauf bei einer anderen Kasse habe ich geschrieben das alles super ist und bekam als Konsequenz ohne Prüfung sämtliche Zusatzversicherungen bewilligt.

Denke die Haltung das meine Unterhaltsnummer niemanden etwas angeht verhält sich ähnlich. Gerade bei solchen Reizthemen beissen die Leute reflexartig zu und beten gleichzeitig es möge ihnen nicht widerfahren. Ausserdem muss ein Vater, der sein Kind nicht sieht doch mindestens Abschaum sein. Und die armen Alleinerziehenden haben es ja so schwer ... Da biste schon mal Vater aber wirst stigmatisiert und ausgegrenzt, wenn du keinen Kontakt hast. Aber schön das das Zahlvergnügen von staatlicher Seite nicht zum Vergessen wird. Wer in diesen Zeilen Bitterkeit erkennt liegt richtig.

Seit dem ich weg bin habe ich in meinem Umfeld niemandem gesagt ich habe ein Kind. Die Erfahrung ist komisch für mich, weil ich zum ersten mal seit Jahren nicht schief angeschaut werde. Im Gegenteil, ich werde als Person wahrgenommen und habe Freude am entspannten Umgang mit meinem Umfeld.

Das eigene Martyrium interessiert keine Sau und es grenzt dich sozial aus. Das ist meine Vaterschaft.

Dein Gedanke es komme erst derjenige, der die Kohle ranschafft leuchtet mir ein. Im Umkehrschluss, wenn ich auf die Nase falle darf ich wohl kaum mit der Mildtätigkeit staatlicher Institutionen und der meiner lieben Ex rechnen.


(13-04-2015, 10:55)Nappo schrieb: Heißt weit-weit-weg also nicht in Deutschland?
Sorry, war wohl ein wenig undeutlich formuliert. Ich habe mir in Deutschland angesehen wie mein Kind mir mit dem Segen sämtlicher Beteiligten vorenthalten wurde. Du weisst wie es ist und was ich meine. Meine Konsequenz ist mein Weggang nach weit-weit weg. Und genau da bin ich nun und hoffe mein Jobinterview morgen möge gut verlaufen.



(13-04-2015, 10:55)Nappo schrieb: Ich habe die Erfahrung gemacht, das Ehrlichkeit bei der Jobsuche bestraft wird.
 
Ich bin inzwischen zu einem ähnlichen Schluss gelangt. Habe das ein Stückchen weiter oben in der Antwort an Beppo angedeutet.

(13-04-2015, 10:55)Nappo schrieb: Außerdem legst Du genau wie viele andere Väter gerade die moralische Messlatte an.

Deinen Gedanken verstehe ich. Mein persönliche Schwierigkeit liegt darin mich zu lösen. Auch wenn ich mich an die Abwesenheit meines Zwergs gewöhnt habe, so gibt es doch Momente in denen es mich sticht.

(13-04-2015, 10:55)Nappo schrieb: Du schreibst "Ich bin pflichtig und möchte bezahlen um im weitesten Sinne meine Ruhe zu haben..." Die wirst Du niemals bekommen, wenn diese Truppen Geld riechen.

Damit meinte ich das es nur noch um Geld geht. Es ist ein nimmersatter Moloch und Mehr- wie Sonderbedarf ist eine üble Nummer. Aber ich könnte das Geld abschreiben, es akzeptieren und die Reste meines Lebens davor abschirmen. Ich habe die Hoffnung es reicht für mein persönliches Glück.

(13-04-2015, 10:55)Nappo schrieb: "Ehrlicher Trottel" ist ein netter Ausdruck von Dir. Denk mal drüber nach!

Lieber Nappo, du hast recht. Es gibt Menschen, die Grösse, so bald du auf die Knie gesunken bist, als Schwäche verkennen. Selbstverständlich sind Exfrauen unfehlbar, die Gabe der Logic und Voraussicht wohnt ihnen allen inne.


(13-04-2015, 12:40)p__ schrieb:
(13-04-2015, 10:29)Piano schrieb: Ich habe die Befürchtung, dass mein zukünftiger Arbeitgeber mich nicht einstellt, weil ich unterhaltspflichtig bin. Er könnte ja annehmen ich sei demotiviert und hänge mich nicht genug in den Job rein wegen den Zahlungen.

Den Arbeitgeber geht das nichts an. Aber in dem Moment, in dem du dich in deinem Zielland offiziell als Arbeitnehmer verdingst, können auch andere Dinge offiziell werden.
Genau vor diesem Punkt hatte ich zu Beginn meine Befürchtungen, zum Glück ist nichts dergleichen bisher passiert. Vielleicht bin ich langsam ein wenig durchgeknallt in dieser Hinsicht aber ich vermeide Postverkehr von und nach Deutschland. Ich gehe davon aus das Umschläge oder besser gesagt die Adressen gespeichert werden. Gefeit bin ich natürlich nicht davor ganz bös' auf mein Näschen zu fallen.

Doch welche gangbaren Alternativen verbleiben? Ich bin zu weit gegangen um jetzt freiwillig den Reumütigen zu spielen und meine Rückkehr einzuleiten. Sollte allerdings die Sache mit dem Job morgen nicht funktionieren, ist es eh gelaufen und dann wird es zumindest nicht langweilig Smile

(13-04-2015, 12:40)p__ schrieb: Deshalb ist weniger der Arbeitgeber bei der Einstellung das Problem, sondern die mögliche Vollstreckung eines möglichen aufgelaufenen Schuldenbergs. Eine Lohnpfändung findet der Arbeitgeber in kaum einem Land hilfreich.
Zugegeben, dieses Feld überblicke ich noch nicht bis in die letzte Verästelung. Es fehlen mir schlichtweg Erfahrungswerte wie es ist und welche Massstäbe angelegt werden. Der Fall würde doch mit grosser Wahrscheinlichkeit so ablaufen, das zwar das Begehren aus Deutschland unstrittig wäre; wie auch die Durchsetzung aber die Beurteilung des Selbstbehalts wird wohl lustig. Deinen Einwand mit der Lohnpfändung teile ich, davor habe ich grosse Bedenken eben weil ich keinerlei soziale Absicherung hier habe.

Wie verhält man sich, wenn der Tag X eintritt? Weiterziehen oder ein Kompromiss mit dem Sytem?
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