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Beschluss KG Berlin: Umgangsbeschluss bedeutet Kontaktverbot ausserhalb der Umgangsze
#9
(29-04-2015, 10:25)Fin schrieb:
(29-04-2015, 06:12)Ibykus schrieb: Mittelbare (Telefonate, Briefe) Umgangskontakte sind als Ergänzung zum eigentlichen Umgang grundsätzlich zulässig und müssen vom sorgeberechtigten Elternteil gefördert, mindestens aber geduldet werden (OLG Schleswig, 13 UF 77/02).


Das klingt gut. Hast du das vielleicht als Vollltext?
nein.
Aber den Volltext der Entscheidung brauchst Du auch gar nicht.
Was Du brauchst, ist etwas mehr Mut und Entschlossenheit.

Wer Vätern die Kommunikation mit seinen Kindern zu verhindern oder zu erschweren versucht, handelt gegen seine Wohlverhaltenspflicht aus 1684 II BGB oder muss gute Gründe dafür haben.

Sich zur Begründung auf einen Umgangsbeschluss zu berufen, der keine Regelung dazu trifft, ob mittelbare Kontakte außerhalb des geregelten Umganges zulässig sind oder sein sollen, ist eine Formalismusreiterei, die grundsätzlich dem Kindeswohl widerspricht.

Väter müssen sich weniger verteidigen, oder -wie Skipper- darauf setzen, kein Wohlwollen zu verspielen, sondern die Steilvorlagen der KM annehmen um sie ins Unrecht zu setzen.
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Umgangsbeschluss bedeutet Kontaktverbot ausserhalb der Umgangsze - von Ibykus - 30-04-2015, 00:55

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