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Erbrecht
#9
(14-05-2015, 09:06)CheGuevara schrieb: Wertsteigerungen aus dem Erbfall gehen aber ggf in den Zugewinn.

Empfehlung: Ehevertrag Ausschluss Zugewinnausgleich oder gleich Trennung herbei führen ...

Sofern vor oder während der Ehezeit geerbt wird unterliegt die (sofern vorliegend) sich währende der Ehezeit entwickelnde Wertsteigerung/Verlust dem Zugewinnausgleich.

Mieine Empfehlung: Per Ehevertrag (beim Notar) eine MODIFIZIERTE Zugewinngemeinschaft vereinbaren.
Bei der Gelegenheit sollte gleich mit geklärt werden ob sich iein nachehelicher Unterhalt wirksam ausschließen lässt.
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
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Erbrecht - von Heinrich - 14-05-2015, 07:43
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