18-05-2015, 20:30
Hallo, das ist jetzt erst einmal eine theoretische Frage. Wäre super, wenn Ihr mir trotzdem helft.
Sie verheiratet bekommt einen Kind . Er (also Ihr "Ehemann") weiß, dass er niemals der Vater sein kann.
Nun wird er wahrscheinlich die Scheidung beantragen usw, das Kind NICHT als seines anerkennen.
Aber was ist, wenn die Frau den Namen des tatsächlichen Vaters nicht preisgibt oder der Nebenbuhler blank ist.
Arbeiten gehen kann Sie ja die nächsten 20 Jahre nicht wegen des Kindes...
Wie kann sich der Ehemann gegen Unterhaltsforderungen der Frau bzw. auch des Kindes schützen ?
LG
isch
Sie verheiratet bekommt einen Kind . Er (also Ihr "Ehemann") weiß, dass er niemals der Vater sein kann.
Nun wird er wahrscheinlich die Scheidung beantragen usw, das Kind NICHT als seines anerkennen.
Aber was ist, wenn die Frau den Namen des tatsächlichen Vaters nicht preisgibt oder der Nebenbuhler blank ist.
Arbeiten gehen kann Sie ja die nächsten 20 Jahre nicht wegen des Kindes...
Wie kann sich der Ehemann gegen Unterhaltsforderungen der Frau bzw. auch des Kindes schützen ?
LG
isch
Das Los der Frauen - Bügeln und gebügelt werden :P