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KInd von anderem Mann -Unterhalt ?
#13
(19-05-2015, 09:58)p__ schrieb: Ein Kind von einem Anderen in aufrechter Ehe zu bekommen ist nach wie vor einer der wenigen Gründe für Verwirkung wegen Unbilligkeit. Sie muss sich selbst um Unterhalt nach §1615l BGB von ihrem Lover kümmern. Das interessiert den Ehemann aber nicht, ist allein ihr Problem.

Das kann ich bestätigen. Bei mir ist die Exe zwar noch weiter gegangen, aber im Grunde waren es die Kinder, die sie mit ihrem neuen Lover in unsere Ehe hineingezeugt hatte.
https://t.me/GenderFukc
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RE: KInd von anderem Mann -Unterhalt ? - von Petrus - 20-05-2015, 08:21

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