27-05-2015, 11:18
(27-05-2015, 10:46)p__ schrieb: Ich frage mich nach wie vor, wie die Gleichstellungsbeauftragte an die Adressen kommt.
Über wahrscheinlich den selben Weg wie z.B. Versicherungen von Krankenhäusern Adressen von Patienten bekommen und dann nach dem Klinikaufenthalt der Vertreter vor der Tür steht. Beliebt bei Rentnern!
Ein Weg um dem Herr zu werden ist ein kurzes Schreiben an das zuständige Einwohnermeldeamt wie folgt;
"Ich widerspreche gem. MeldFortG § 44 Abs. 1 Satz 3 der Erteilung von einfachen Melderegisterauskünften zu Zwecken der Werbung oder des Adresshandels für folgende Adresse:"
Ob das langt um den "Beraterinnen" nach einer Geburt zu entgehen sei dahingestellt?
In der Tat wäre es interessant, unter der Beachtung des Bundes bzw. Landesdatenschutz zu erfahren, woher die diese Daten bekommen?
Möglicherweise wäre das eine Kerbe für die Väterinitiativen?