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Prozesskostenhilfe nach Jahren wieder entziehen?
#7
Wenn ich mich richtig erinnere, wurde bei mir 2 mal nachgefragt, wie es mit Einkommen und Vermögen aussieht.
So in etwa alle 4 Jahre, könnte hin kommen.
Oder war die Überprüfung in 4 Jahren 2 mal ? Weiß es nicht mehr, ist schon so lange her.
Muß dazu sagen, war aber auch vor und nach der Scheidung ohne Einkommen im Ausland.
Zumindest offiziell.................
Was ich natürlich nachweisen mußte.
Also ich habe es irgendwie geschafft, daß ich von der Prozesskostenhilfe keinen Cent zurückzahlen mußte.
neuleben
----------------
Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
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RE: Prozesskostenhilfe nach Jahren wieder entziehen? - von neuleben - 07-06-2015, 11:10

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