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Wer hat Erfahrungen mit Freikauf von Ausgleich der Rentenanwartschaften ?
#1
Da man den Ausgleich der Rentenanwartschaften wohl nicht rechtwirksam ausschließen kann ist die Fragfe ob man den Ausgleich der Rentenanwartschaften nicht anders ausgleichen kann.

Nehmen wir einmal an, dass der in der Ehezeit mehr Rentenpunkte erarbeitete Partner in D geboren und aufgewachsen ist und auch seine Rente in D verbringen will.

Der andere Partner kommt in diesem Fall aus einem Dritte Welt Land und hat weniger Rentenpunkte während der Ehezeit erarbeitet. Auch möchte derjenige im Rentenalter wieder in das Dritte Welt Land seiner Geburt zurück kehren.

In diesem Fall ist doch der Ausgleich der Rentenanwartschaften eine Geldvernijchtung. Das der Rentenpunktempfänger bei Rückauswanderung in sein Dritte Welt Geburtsland nur etwa 33% der Rentenhöhe aus seiner Rente erhält als wenn er/sie die Rentenzeit in D verbringen würde.

Etwas mehr würde der/die Rückauswanderer/Auswanderin erhalten wenn er/sie sich Rentenbeiträge bei Rückauswanderung sich auszahlen lassen würde. Dann würden immerhin schon mal 50 % der eingezahlten Beiträge (100% der eigenen Beiträge, jedoch ohne den Arbeitgeberanteil) ausgezahlt werden.
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3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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Wer hat Erfahrungen mit Freikauf von Ausgleich der Rentenanwartschaften ? - von Bruno - 07-06-2015, 15:45

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