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Firmenwagen+Eigenes Auto bei Unterhaltsberechnung
#8
Und noch was dazu...
Wenn man jetzt Hochgestuft wird (wegen dem Firmenauto), sagen wir, von der Stuffe 2 auf 5, ist es dann nicht so, dass auch bei mir mehr verbleiben sollte. Und zwar 1480 und nicht 1180 (DT) oder gilt es nur für Kindesunterhalt und nicht für Ehegattenunterhalt?
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RE: Firmenwagen+Eigenes Auto bei Unterhaltsberechnung - von Lelja - 08-06-2015, 15:44

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