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Widerruf der Zustimmung zu einem gerichtlch geschl. Umgangsvergleich
#1
Wenn Kinder älter werden, richtet sich der Umgang mehr und mehr nach den Interessen und nach den subj. Bedürfnissen des Kindes.
Das muss man irgendwann akzeptieren und sich anpassen.

Damit sich diese Dinge aber nicht von alleine erledigen und sich ein Familiengericht zurücklehnen und sich auf seine über 10 Jahre hinweg rechtswidrige Unterstützung der KM freuen und ausruhen kann, habe ich ihm heute geschrieben, dass ich meine Zustimmung zum vor dem OLG Hamm geschlossenen Vergleich widerrufe und im Weiteren auf meine Umgangsrechte [die so ohnehin nicht mehr durchsetzbar sind] verzichte.

Nun bin ich auf die Reaktion der Richterin gespannt, die die Kosten für ein VKH-Verfahren mit Wert von 3.000 € gg mich festgesetzt und meine Beschwerde gegen ihren rechtswidrigen Beschluss unter Anwaltszwang gestellt hatte; von ihren weiteren Dummheiten abgesehen.
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Widerruf der Zustimmung zu einem gerichtlch geschl. Umgangsvergleich - von Ibykus - 14-07-2015, 18:13

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