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Widerruf der Zustimmung zu einem gerichtlch geschl. Umgangsvergleich
#24
Etwas mehr Aufmerksamkeit können wir Trennungsväter gebrauchen.

@Skipper...

Wie würdest Du vorgehen, wenn absehbar ist, dass der ursächliche Umgangsvergleich bei Gericht nicht mehr länger durchführbar ist.

Sagen wir mal. Damals war das Kind ein Jahr jung und heuer ist es 10.

Achtung:

Komme mir jetzt nicht wieder mit dem Dreisprung. Sonst melde ich Dich heute noch persönlich in der Sektion Leichtathletik an. Da kannst Du den Dreisprung wettkampfmäßig üben Wink
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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RE: Widerruf der Zustimmung zu einem gerichtlch geschl. Umgangsvergleich - von Dzombo - 15-07-2015, 14:56

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