19-07-2015, 13:34
(16-07-2015, 08:35)LoveNoBitch schrieb: Nein, ich denke nicht; hatte meinen Arbeitgeber selbst informiert, als der Antrag auf Umgangsaussetzung kam; kannte die ganze Geschichte ja und vorher hats immer geheißen, "Ja mach Dir keine Sorgen, falls bei uns was kommen sollte, weiß ich ja wie ich darauf reagieren muss"Die einzige Chanche, um irgendwann vielleicht (bei ausreichender Beweislage) die Ex auf Schadenersatz zu verklagen, ist der Nachweis der tatsächlichen Begründung für Deine Kündigung.
Dann gabs aber den bayrischen Gründerpreis für ihn und da wurde ihm das alles wohl zu heiß....
Der entsprechende Nachweis könnte für Dich zudem auch im Sorgerechtsverfahren von einiger Bedeutung sein.
Ich würde versuchen, mit dem ehemaligem Arbeitgeber einen Termin zu machen und mal Klartext zu sprechen. Es gibt für Ihn doch eigentlich keinen Grund, um die tatsächliche Kündigungsursache verschleiern zu wollen ?
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel