21-07-2015, 18:21
Hi,
mir wurde heute der Wiedereinsetzungsantrag vor dem OLG wegen Fristversäumnis durch meinen RA abgelehnt (seine Angestellte hatte die Frist nicht notiert) Begründung des OLG der RA hätte die korrekte Frist selbst kontrollieren müssen.
Nun bleibe ich auf einem offensichtlichen falschen Beschluss in 1. Instanz sitzen den ich nicht leisten kann.
Vorgeschichte:
Klage auf Unterhalt - da ich einen meiner letzten Arbeitsplätze durch Terror der KM verloren hatte habe ich mich geweigert meinen neuen AG bekannt zu geben. Mein RA hat die Firmenbezeichnung / Strasse geschwärzt, allerdings den Ort bekannt gegeben um meine nicht Fahrtkosten zu belegen. Ein Umzug kommt aufgrund der wesentlich höheren Mieten am Arbeitsort nicht in Frage.
Gericht hat aus diesem Grund die Lohnabrechnungen (wären nicht vollständig) und damit meine Fahrtkosten (75 km tgl.) nicht anerkannt allerdings trotzdem mit meinem Netto den KU festgesetzt.
Mittlerweile musste ich wegen PKH meinen AG vorm OLG bekanntgeben der Antrag wurde auf Wiedereinsetzung wie oben beschrieben allerdings abgelehnt.
Nun müsste ich meinen RA für den KU in Haftung nehmen (bzw. für die durch seinen Fehler entstehende Differenz). Nur woher kommt diese Differenz? Es gibt ja keinen "richtigen Beschluss" mit richtiger Berücksichtigung z.B. meiner Fahrtkosten!
Der RA der Ex wird natürlich vollstrecken. Ich stehe also vor der Wahl entweder ich hab nix mehr zu essen oder keine Kohle mehr um auf die Arbeit zu kommen.
Bei Fragen, fragen - ich fahr gerade Achterbahn und kann das nicht so richtig in Worte fassen.
Danke euch .
mir wurde heute der Wiedereinsetzungsantrag vor dem OLG wegen Fristversäumnis durch meinen RA abgelehnt (seine Angestellte hatte die Frist nicht notiert) Begründung des OLG der RA hätte die korrekte Frist selbst kontrollieren müssen.
Nun bleibe ich auf einem offensichtlichen falschen Beschluss in 1. Instanz sitzen den ich nicht leisten kann.
Vorgeschichte:
Klage auf Unterhalt - da ich einen meiner letzten Arbeitsplätze durch Terror der KM verloren hatte habe ich mich geweigert meinen neuen AG bekannt zu geben. Mein RA hat die Firmenbezeichnung / Strasse geschwärzt, allerdings den Ort bekannt gegeben um meine nicht Fahrtkosten zu belegen. Ein Umzug kommt aufgrund der wesentlich höheren Mieten am Arbeitsort nicht in Frage.
Gericht hat aus diesem Grund die Lohnabrechnungen (wären nicht vollständig) und damit meine Fahrtkosten (75 km tgl.) nicht anerkannt allerdings trotzdem mit meinem Netto den KU festgesetzt.
Mittlerweile musste ich wegen PKH meinen AG vorm OLG bekanntgeben der Antrag wurde auf Wiedereinsetzung wie oben beschrieben allerdings abgelehnt.
Nun müsste ich meinen RA für den KU in Haftung nehmen (bzw. für die durch seinen Fehler entstehende Differenz). Nur woher kommt diese Differenz? Es gibt ja keinen "richtigen Beschluss" mit richtiger Berücksichtigung z.B. meiner Fahrtkosten!
Der RA der Ex wird natürlich vollstrecken. Ich stehe also vor der Wahl entweder ich hab nix mehr zu essen oder keine Kohle mehr um auf die Arbeit zu kommen.
Bei Fragen, fragen - ich fahr gerade Achterbahn und kann das nicht so richtig in Worte fassen.
Danke euch .