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[geteilt] zu Unterhalt von 225 Euro vom OLG verurteilt
#1
Hallo Trennungs FAQ,

ich habe mich heute bei euch angemeldet und habe gleich mal eine Frage zu PapaWilli´s Frage zur Aufstockung des Unterhaltes.

Ich habe einen Minijob auf 450 Euro Basis und wusste nicht das man den Unterhalt mit einem Minijob aufstocken kann. Selbst die Berechnungen auf Seite 1 von Skipper verstehe ich nur Teilweise.

Das einzige was aufgestockt wird sind bei mir die Fahrkosten und ein Zimmer mehr.

Nun meine Frage dazu: gibt es ein Antragsformular für den Unterhalt zum Aufstocken beim Jobcenter?, oder wie stellt MANN das an?

Greetz Alf
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[geteilt] zu Unterhalt von 225 Euro vom OLG verurteilt - von Alfons - 24-07-2015, 17:18

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