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Absurdität der Düsseldorfer Tabelle - Mindesteinkommen, um kein Mangelfall zu sein?
#5
(30-07-2015, 15:54)raid schrieb: Ich hatte bereits in jungen Jahren als ...leiter sogar mal 4.500 Euro netto plus Zulagen und Firmenfahrzeug verdient.

Soviel habe ich zeitweise auch mal verdient + betriebliche Altersvorsorge und Firmen-KFZ. Allerdings konnte ich irgendwann nicht
mehr die Leistung dafür erbringen, als ich mit ansehen mußte, wie schnell das Geld zu Ehezeiten verbrannt wurde.

Heute ist sogar das Jobcenter der vorläufigen Meinung, das es völlig sinnlos wäre, mich mehr Geld verdienen zu lassen, denn es geht alles
für Unterhalt und in der Schuldencloud weg. Und bei 47,5 Stunden und dem Haushaltschmeissen, zeitweilig für 6 Personen, da ist bei mir auch die Luft raus. Meine Krankenakte spricht Bände und ich brauche Auszeiten, damit ich keine Pillen einwerfen muß.

Was Unterhaltspflichtigen den Zugang zum Arbeitsmarkt erschwert, ist eben oft die familärei Belastungssituation und der Druck,
das Geld für den Unterhalt zu verdienen oder daraus entstandene Schulden zu tilgen. Das wissen auch Arbeitgeber. Schon aus der HR-Abteilung gehörte Phrasen: "Der ist doch gar nicht mehr motiviert", "problembeladen", "abgelenkt und nicht bei sich".

Ich persönlich kann von Glück sagen, das es in dem inhabergeführten Unternehmen meines Arbeitgebers Entscheidungsträger gibt, welche die Trennungsfolgen aus eigener Erfahrung kennen und diesbezüglich Rücksicht auf betroffene Arbeitnehmer nehmen. Das findet man heute selten.

Bei solchen Perspektiven, welche Mangelfälle i. d. R. haben, kann es gar keine andere Strategie geben, als die, alle wertschöpfende Tätigkeiten einzustellen, bzw. dort aufzuhören, wo andere anfangen, an der eigenen Wertschöpfung zu verdienen.

Insofern verstehe ich auch meine letzte Unterhaltsverhandlung als Erfolgserlebnis, weil dem Gericht klar war, daß das weitere
Auspressen von Unterhaltsleistungen einen unmittelbaren Griff in die Staatskasse zur Folge gehabt hätte.

Aber davon losgelöst, habe ich den Eindruck, daß die jüngst veröffentlichten Leitlinien an einen Akt der Verzweiflung anmuten.
Den Möglichkeiten der Einkommensfiktion werden damit weitere Türen geöffnet und das läuft konträr zu den Statements, die
auf dem DFGT angeklungen haben. Da wurde angeregt, daß sich die Familienrichter auch mal mit dem Sozialgesetzbüchern auseinandersetzen, weil ein Unterhaltspflichtiger ja nicht selber hilfebedürftig werden soll. Die Mühe, sich in die Sozialgesetzgebung einzulesen können sich die Richter nun ersparen. Das bleibt dann, wie gehabt, dem Vollstreckungsgericht vorbehalten.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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RE: Absurdität der Düsseldorfer Tabelle - Mindesteinkommen, um kein Mangelfall zu sein? - von Sixteen Tons - 30-07-2015, 19:03

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