30-07-2015, 17:34
(30-07-2015, 15:56)Rakete schrieb: ....wird dann automatisch der Unterhalt neu berechnet und zu seinem Nachteil nun mehr berechnet?
Automatisch wird da nichts neuberechnet. Du bist nicht verpflichtet das "zu melden". Erst mal muss die Kimu davon erstmal wissen. Dann könnte sie es aber bei einer Neuberechnung z.B. nach den 2 Jahren geltend machen.
Praktisch könnte man es so lösen, dass verdienende Freundin eine größere Wohnung nimmt (in der ihr öfter seid) aber du eine Kleinstwohnung behältst oder dahin umziehst. Oder einfach zwei gegenüberliegende Wohnungen aufm selben Stock/Flur beziehen.....
Direkt abgegeben müsste dir die Partnerin nur was, wenn ihr heiratet.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #