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mit neuer Partnerin zusammenziehen, ohne mehr Unterhalt zahlen zu müssen?
#5
Der TO braucht doch nur mit besagter Frau zusammen zu ziehen und eine Haushaltgemeinschaft begründen.

Die verkehren praktisch im gleichen Wohnhaus, in der gleichen Etage und in der gleichen Wohnung miteinander. Wobei der Schwerpunkt auf VERKEHR gelegt werden sollte. Wenn ihr wisst, was ich meine. Denn solcher spielt ja bekanntlich im Sozialrecht keine Rolle. Da geht es ja um nach außen hin wirkende Beziehungen. Ergo um Hingabe füreinander. Also fast so wie in der Ehe. Deshalb heißt es ja für Unverheiratete eheähnlich.
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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RE: mit neuer Partnerin zusammenziehen, ohne mehr Unterhalt zahlen zu müssen? - von Dzombo - 31-07-2015, 13:07

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