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Post vom Gericht wegen ALG 2 Bezug ?
#2
Wo ist das Problem? Im ALGII-Bezug bist du nicht leistungsfähig, es sei denn, du bist Aufstocker.
Da bleibt nur der Betrag aus Erwerbseinkommen (ohne Sozialleistungen) über dem unterhaltsrechtlichen Selbstbehalt.
Wenn da auch keiner übrig ist, gibt es auch keine Verteilungsmasse und der Zahlbetrag müsste Null sein.
Zu irgendetwas zwischen Null und dem, was die Gegenseite haben will, wirst du vermutlich sowieso verdonnert.
Aber das kannst du dann ja wieder woanders abgeben.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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RE: Post vom Gericht wegen ALG 2 Bezug ? - von Sixteen Tons - 19-08-2015, 11:23

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