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Post vom Gericht wegen ALG 2 Bezug ?
#7
Steht doch auch in dem Formular von dem Gericht drin. Ab dem Datum, das in dem bei Gericht eingereichten Festsetzungsantrag von der Gegenseite genannt wird. So eine verquaste Formulierung wie etwas "Es wird beantragt, Herrn Pudding zu verpflichten, seinem Kind x einen Kindesunterhalt in Höhe von y Euro ab dem Datum xx.yy.zzzz zu zahlen."
Soweit ich die Ausfüllhilfe verstehe, sollst du für die im Festsetzungsantrag genannten Zeiträume in der Vergangenheit bis in die Zukunft, also ab heute, einen Zahlbetrag nennen. Wenn du in diesem Zeitraum nicht leistungsfähig warst (und aktuell auch nicht bist), dann trägst du eben für jeden relevanten Zeitraum von damals bis für die Zukunft eine "Null" ein. Schau halt auch mal auf die Rückseite auf dem Wisch. Da scheint es auch noch Ausfüllhinweise zu geben.
Du hast "G" angekreuzt, also sind Erläuterungen für "G" für dich relevant, bzw. die, welche G nicht ausschliessen. Ich bin aber keine Rechtsberatung.
Das sind alles freundschaftliche Ratschläge.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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RE: Post vom Gericht wegen ALG 2 Bezug ? - von Sixteen Tons - 19-08-2015, 12:39

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