Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Begrenzung Pfändungen
#1
Hallo!

Die Hinweise in den trennungsfaq zu Unterhalt, Pfändungen und Finanzproblemen habe ich gelesen. Dennoch habe ich einige Probleme, meinen Fall darin abgebildet zu sehen:

Ausgangslage: hochstrittiges Scheidungsverfahren, seit Jahren umgangsverweigernde Mutter mit vermögenden Eltern und schwerer Borderlinestörung, aber alleinigem Sorgerecht, PAS bei zwei Kindern im Jugendlichenalter.
Meine Arbeitszeit habe ich bereits so weit reduziert (gutachterlich anerkannte psychische Belastungen), daß Trennungsunterhalt (TU) entfällt. Die KM versucht nun die übliche Masche, den Kindesunterhalt (KU) über die unmöglichsten Arten von Mehr-/Sonderbedarf hochzutreiben. Selbst Hirnwäschebehandlungen der Kinder bei Pseudotherapeuten zur Festigung der PAS sollen von mir bezahlt werden.
Evtl. lässt sich die Arbeitszeit weiter reduzieren bis auch der KU minimiert wird. Es ist jedoch anzunehmen, daß definitiv ein KU festgelegt wird, der dann zum Aufbau von Unterhaltsschulden führen wird.
Der Gerichtsvollzieher war ebenfalls schon mehrfach da wegen nicht bezahlter Kosten von Gericht und Gutachtern (Kinderschänderkosten werden von mir nicht bezahlt).
Die Vermögensauskunft steht also an. Diese kann ich so lange hinauszögern, bis die gemeinsame Immobilie, an der ich noch hälftig beteiligt bin, versteigert wurde und das Geld dann irgendwie verschwunden ist. Sonstiges Vermögen existiert nicht mehr. Die Beschaffung einer neuen Immobilie würde selbstverständlich nicht mehr über mich erfolgen können.
Eine Privatinsolvenz nach frz. Muster (wie im Kapitel Finanzprobleme dargelegt) könnte ich dann in ein paar Jahren hinlegen, wenn die Unterhaltspflicht erloschen ist, richtig? Vorher hat das ja wohl keinen Sinn, da sofort wieder neue Schulden auflaufen würden. Habe ich es richtig verstanden, daß nach erfolgreicher Insolvenz in Fkr. auch ein Vermögensaufbau in D wieder möglich wäre (z.B. Erbschaft, Schenkung etc.)?
Ließe sich aus dem Umstand, daß die Eltern der KM sehr vermögend sind, etwas stricken für den KU? Die Kinder wären ja nicht direkte Erben, sondern erst über die KM.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Begrenzung Pfändungen - von Schell - 23-08-2015, 15:28
RE: Begrenzung Pfändungen - von p__ - 23-08-2015, 15:47
RE: Begrenzung Pfändungen - von Bruno - 24-08-2015, 00:03
RE: Begrenzung Pfändungen - von Paabel - 24-08-2015, 00:04
RE: Begrenzung Pfändungen - von Nappo - 24-08-2015, 12:50
RE: Begrenzung Pfändungen - von p__ - 24-08-2015, 13:24
RE: Begrenzung Pfändungen - von Schell - 24-08-2015, 16:38
RE: Begrenzung Pfändungen - von Schell - 11-11-2015, 08:59

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste