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Strafanzeige gegen das Jugendamt
#6
(24-08-2015, 10:47)p__ schrieb: Beweisproblem. Das Jugendamt darf aber keinen Unterhalt festsetzen, sie dürfen nur fordern.

Wenn (und nur dann) das JA in einem Schreiben Bezug darauf nimmt das du (alle) Unterlagen eingereicht hast, schreibst du eine:

- Dienstaufsichtsbeschwerde

- Beschwerde beim Landesdatenschutz

Ich vermute das der TO nicht alle geforderten Unterlagen zum Stichtag eingereicht hat?

Ist mir auch passiert das das JA seinerzeit in der heissen Phase in Abrede gestellt hat Unterlagen bekommen zu haben, ich habe denen das Gegenteil bewiesen und ein Faß aufgemacht.

Unterlagen immer vorab per Fax, Mail und (einmalig) mit Beistand persönlich abgeben, das muss man dann auch nur einmal machen, danach erreicht das JA/JC alles auch "nur" per Mail, Fax. Wink

Wichtig: Die persönlich eingereichten Unterlagen am Empfang quittieren lassen im Beisein des Beistands (Zeugen).
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RE: Strafanzeige gegen das Jugendamt - von kay - 24-08-2015, 10:12
RE: Strafanzeige gegen das Jugendamt - von p__ - 24-08-2015, 10:47
RE: Strafanzeige gegen das Jugendamt - von Bereschit - 24-08-2015, 11:01
RE: Strafanzeige gegen das Jugendamt - von kay - 24-08-2015, 11:18
RE: Strafanzeige gegen das Jugendamt - von p__ - 24-08-2015, 12:14

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