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Verwirkung Rückständiger titulierte Kindesunterhalt?
#2
Auf die Schnelle:

Als erstes: Auf keinen Fall mit Raten beginnen, bevor die Sachlage komplett geklärt ist. WEnn du nur eine Rate zahlst, anerkennst du die Gesamtforderung und die evtentuelle Verwirkung ist aufgehoben!

Allerdings: UVG Rückstände verjähren nicht so schnell (da ist sich der Staat selbst der nächste)

Ein Schreiben mit " Ein Großteil Ihrer Forderung ist bereits verjährst, bzw. verwirkt. Übersenden Sie mir bitte eine aktuelle, konkretisierte monatsbezogene Forderungsaufstellung" kann jedenfalls nicht schaden.

Im Zweifel würde ich es auf die Vollstreckung ankommen lassen (hat keinerlei Wirkung für Schufa, etc.) Die Gebühren sind überschaubar.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: Verwirkung Rückständiger titulierte Kindesunterhalt? - von sorglos - 24-08-2015, 12:48

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