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Verwirkung Rückständiger titulierte Kindesunterhalt?
#7
Verwirkung ist komplexer, darüber klären diverse Threads im Forum auf. Vorliegend wird keine Verwirkung in Frage kommen. Der alte Jugendamts-Trick mit dem Vollstreckungsverzicht und den gelegentlichen Erinnerungen an den Schuldenstand ist optimal. Für das Jugendamt.
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RE: Verwirkung Rückständiger titulierte Kindesunterhalt? - von p__ - 24-08-2015, 19:03

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