02-09-2015, 15:43
(02-09-2015, 15:11)Sixteen Tons schrieb: Kind lebt wohl noch bei KM.
Ändert nichts an der weggefallenen Unterhaltspflicht. Auch eine Behinderung heisst nicht automatisch, dass nun weitergezahlt werden muss. Dass der Vater lange gezahlt hat, obwohl weder Schulabschluss noch Ausbildung gemacht wurden, ist in jedem Fall ein grosser Fehler.
Er sollte sich mal im Forum anmelden und den Fall detailliert schildern.