03-09-2015, 08:09
Hallo Zusammen,
entweder ich bin zu dumm oder meine Ex und Ihr Anwalt.
Für August hatte ich meiner Ex 309 Euro per Dauerauftrag und 11 Euro händisch überwiesen. Macht zusammen 320 Euro. Den gleichen Betrag habe ich für September überwiesen.
Der Betrag berechnet sich nach dem neuem Kindergeld (Einkommensstufe 3) 414 Euro abzüglich der hälfte des neuen Kindergeldes (welches eigentlich sogar bis Januar rückwirkend bezahlt wird) in Höhe von 94 Euro. Macht für mich 320 Euro Unterhaltszahlung.
Nach einem anderen Thema, müsste ich diese Erhöhung gar nicht bezahlen, da ein Unterhaltstitel über 309 Euro vorliegt und die Erhöhung weniger als 10% ausmacht.
Mache ich alles richtig oder darf ich das neue Kindergeld nicht in Abzug bringen?
bye
Tobi
entweder ich bin zu dumm oder meine Ex und Ihr Anwalt.
Für August hatte ich meiner Ex 309 Euro per Dauerauftrag und 11 Euro händisch überwiesen. Macht zusammen 320 Euro. Den gleichen Betrag habe ich für September überwiesen.
Der Betrag berechnet sich nach dem neuem Kindergeld (Einkommensstufe 3) 414 Euro abzüglich der hälfte des neuen Kindergeldes (welches eigentlich sogar bis Januar rückwirkend bezahlt wird) in Höhe von 94 Euro. Macht für mich 320 Euro Unterhaltszahlung.
Nach einem anderen Thema, müsste ich diese Erhöhung gar nicht bezahlen, da ein Unterhaltstitel über 309 Euro vorliegt und die Erhöhung weniger als 10% ausmacht.
Mache ich alles richtig oder darf ich das neue Kindergeld nicht in Abzug bringen?
bye
Tobi