04-09-2015, 09:57
(04-09-2015, 09:53)united schrieb: Da hier keine gerichtliche Entscheidung zugrunde liegt, ist es eine "Abänderung von Vergleichen und Urkunden" (§ 239 FamFG). Somit könnte eine Klage aufgrund fehlender Dynamisierung auch bei ein paar Euronen mehr durchaus Erfolg haben.Klingt logisch, soweit werde ich es aber nicht kommen lassen.