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Verwirkung von überjährigen Unterhaltstückstand durch versäumte Vollstreckung.
#12
Das Schreiben ist natürlich provokant, er kann ja davon herausziehen was ihm gefällt, den Rest anders, oder eben gar nichts antworten.

Es folgt sowohl der Vorgeschichte des Falls auch auch der aktuellen Sachlage. Die Sachlage ist, dass die Schulden und deren Vollstreckbarkeit ein bleibendes Faktum sind, aber eine Vollstreckung fruchtlos bleiben wird. Es ist also egal, was das Beiständlein für ein Theater aufführt, die Pfändung kann er eh immer machen und die reale Wirkung ist eh immer Null.

Die Vergangenheit steht in seinen Threads, das mag jeder selber nachlesen. Er hat nichts zu verlieren.

Also kann er sich durchaus eine Antwort leisten, die auch dem Bedürfnis nach Jux und Dampf ablassen folgt.

Und da du nach meinen eigenen Erfahrungen mit Schreiben dieser Kategorie fragst: Selbstverständlich habe ich schon gleichartiges abgeliefert. Das Ergebnis war und ist unbezahlbare Ruhe, es kommen seither gar keine oder nur Formbriefe 1x im Jahr. Das ist für mich unbezahlbar, weil sehr nervenschonend.
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RE: Verwirkung von überjährigen Unterhaltstückstand durch versäumte Vollstreckung. - von p__ - 13-09-2015, 19:09

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