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Verwirkung von überjährigen Unterhaltstückstand durch versäumte Vollstreckung.
#22
(13-09-2015, 20:02)webmin schrieb: Ich bediene verschiedene Gläubiger und das erst seit kurzer Zeit.

Du solltest die Situation genauer schildern, um Missverständnisse zu vermeiden. Es kam so raus, als hättest ein niedriges Einkommen. Es liegt aber doch noch über dem Pfändungsfreibetrag und dir bleiben nur 750 EUR, weil du neben der Zahlung laufenden Unterhalts diverse andere Schulden bedienst? Was verdienst du denn netto in etwa?

Vorrangig sind die Unterhaltsrückstände jedenfalls nicht mehr. Vorrangig ist nur der laufende Unterhalt. Da du 100% zahlst, gibts auch Obliegenheit für Insolvenz.

Verwirkung halte ich in deiner Situation für ein leckes Boot. Das hat zu viele Löcher. Du kannst es aber auf die Pfändung ankommen lassen (die ja offenbar ohnehin kaum vermeidbar ist) und dann vor dem Vollstreckungsgericht damit argumentieren.
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RE: Verwirkung von überjährigen Unterhaltstückstand durch versäumte Vollstreckung. - von p__ - 13-09-2015, 21:21

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