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Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung
#17
Aha, es gibt also einen gültigen Titel über Kindesunterhalt. Dann lautet der erste Rat: Das geforderte Geld jetzt vollständig überweisen. Denn durch den Titel, egal ob gerechtfertigt oder nicht, bleiben dir sofort Schulden, wenn du den Betrag nicht zahlst der auf dem Titel steht.

Der nächste Punkt ist, dass ihr de facto ein Wechselmodell lebt. Wenn das wirklich so ist (Tage zählen!), dann muss der Unterhaltstitel geändert werden. Das geht ohne Zustimmung der Ex nur über ein Gericht. Du musst auf Abänderung klagen. Das Risiko dabei ist, das die Ex lieber das Geld sehen will und deshalb das Wechselmodell ganz einfach kippt. Das Kind lieber zur dementen Oma abschiebt, Hauptsache es ist weniger bei dir und damit ist der reichliche Unterhaltsfluss gesichert.

Ich würde jetzt beim Unterhalt zunächst wenn möglich still halten und lieber eine Umgangsregelung anstreben. Schriftlich, ebenfalls vollstreckbar. Erst wenn das Wechselmodell fester verankert ist den Unterhalt angehen.
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RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von p__ - 20-09-2015, 18:49
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 21-09-2015, 19:01
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 22-09-2015, 22:45
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 23-09-2015, 09:44
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 23-09-2015, 15:38
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 23-09-2015, 18:14

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