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Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung
#90
Weißt du, es gibt ganz viele Väter innerhalb und außerhalb dieses Forums, die urplötzlich einen sehr selektiven Gerechtigkeitsfimmel entwickeln, nämlich dann, wenn es um die Ex geht. Die meisten davon haben keinen Kontakt zum Kind und das seit Jahren nicht mehr.

Gut, die Welt ist nicht perfekt, aber das wird sich nun exklusiv für dich nicht ändern.

Ich finde schon, dass man sich darüber freuen sollte, wenn man einen guten Kontakt zu seinem Kind hat.

Du willst Gerechtigkeit, also das, was du für Gerechtigkeit hälst? Dann mach es wie die anderen, die ihr Kind nicht mehr sehen. Versuche deine Forderung maximal und absolut durchzusetzen. Stell den Unterhalt ein, verweigere die Betreuung an den Wochenenden und versuche ein Wechselmodell einzuklagen. Das wäre zumindest konsequent.

Ansonsten gibt es hier ein ganz tyisches Problem, so auch mit dir, was es schwer macht überhaupt einigermaßen ausführlich zu reagieren. Du behauptest erst das eine und wenn dir die Reaktion nicht passt, dann war es doch wieder ganz anders. Dazu habe ich ehrlich gesagt keine Lust.

Deine Probleme und deine Unzufriedenheit musst du schon in dir lösen. Woanders wird es keine Lösung geben.

Bei dir ist es finanziell eng, weil du dir ein Auto auf Pump gekauft hast und weil du andere Kredite aufgenommen hast. Niemand anderes als du ist dafür verantwortlich, niemand hat dich dazu gezwungen. Bezeichnender Weise, regt das in dir nicht so viel Ärger wie der Unterhalt, den du zahlen sollst, obwohl die Summe der Belastung wahrscheinlich höher ist, als der Unterhalt.

Wenn du glaubst, dass du dich von der Mutter über Gebühr vereinnahmen lässt, ist das ebenfalls dein Problem. In dem Fall könntest du ihr ja mal in aller Ruhe auseinandersetzen, dass du dieses oder jenes nicht kannst oder, dass du es anders besser fändest. Es zwingt dich auch keiner, die beruflichen Probleme deiner Ex zu lösen.

Wenn du die absolute Gleichberechtigung willst, in dem Sinne, dass jemand mit dem Lineal kommt und nachmisst, dann solltest du dich dem Väterwiderstand anschließen. Die haben zwar auch kein einfacheres Leben als du, aber die Gerechtigkeit im Herzen.

Ansonsten hast du dir deine Frage selbst beantwortet. Dass es nach einer Trennung in vielen Belangen nicht mehr so ist, wie vor einer Trennung, liegt in der Natur der Sache. Der Eindruck, der sich mir aufdrängt ist, du hast es gemerkt, dass du ein finanzielles Problem hast. Da sich das nicht so gut macht, reitest du hier auf der Welle der Gerechtigkeit. Das steht dir nicht gut zu Gesicht.
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RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 21-09-2015, 19:01
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 22-09-2015, 22:45
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 23-09-2015, 09:44
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 23-09-2015, 15:38
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 23-09-2015, 18:14

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