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Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung
@Skipper...

@p sein Rat ist ganz und gar nicht kontraproduktiv.

Lies Dir noch mal den #16 vom TO durch. Was der TO dort in Sachen Betreuungszeiten mitgeteilt hat.

Und sorry lieber Skipper. Väter fangen an, keine Angst mehr vor evtl. Folgen zu haben, die eintreten könnten, nur weil sie ihr Recht einfordern. Und mit seinem Kind leben zu können wann immer es machbar ist. Das ist exakt das Recht, dass Väter haben.

Kinder werden seelisch nicht von KU satt. Sondern vielmehr so oft es geht von der Präsenz ihrer Eltern. Wohlgemerkt in heimischer Umgebung. Und nicht in Gegenden, wo es von Experten aus der Scheidungsindustrie nur so wimmelt.

Aber egal. Was könnte die KM tun, wenn ihr der Antrag des KV sauer aufstößt?

Endlich auch am WE für ihr Kind da sein und es nicht zum KV abschieben?
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 21-09-2015, 19:01
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 22-09-2015, 22:45
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 23-09-2015, 09:44
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 23-09-2015, 15:38
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 23-09-2015, 18:14
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von Dzombo - 24-09-2015, 12:34

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