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"Übernahme der Elternschaft kraft Willensakts"?
#2
Der BGH hat es entschieden. Der Mann muss zahlen!
Ich denke da noch weiter, ist das Kind von dem Mann dann auch erbberechtigt?
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RE: "Übernahme der Elternschaft kraft Willensakts"? - von Zuschauer - 24-09-2015, 09:06

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