18-10-2015, 13:39
Mich wundert etwas, dass diese Neuigkeit bisher hier im Forum nur am Rande angelangt ist.
Daher noch einmal hier:
Am 02.10.2015 hat der Europarat die Resolution 2079 einstimmig beschlossen. In dieser werden die europäischen Mitgliedsstaaten unter anderem dazu aufgefordert, ein gemeinsames Sorgerecht ab der Geburt zu etablieren, unabhängig von Familienstand.
Viel wichtiger ist allerdings der Abschnitt 5.5, in dem es heißt:
"in ihre Gesetze den Grundsatz der Doppelresidenz (Wechselmodell)
nach einer Trennung einzuführen, und Ausnahmen ausschließlich auf
Fälle von Kindesmisshandlung, Vernachlässigung, oder häuslicher
Gewalt einzuschränken, mit jener Zeitaufteilung, in der das Kind mit
jedem Elternteil lebt, die entsprechend den Bedürfnissen und Interessen
des Kindes angepasst sind."
https://www.fischundfleisch.com/blogs/po...idenz.html
Daher noch einmal hier:
Am 02.10.2015 hat der Europarat die Resolution 2079 einstimmig beschlossen. In dieser werden die europäischen Mitgliedsstaaten unter anderem dazu aufgefordert, ein gemeinsames Sorgerecht ab der Geburt zu etablieren, unabhängig von Familienstand.
Viel wichtiger ist allerdings der Abschnitt 5.5, in dem es heißt:
"in ihre Gesetze den Grundsatz der Doppelresidenz (Wechselmodell)
nach einer Trennung einzuführen, und Ausnahmen ausschließlich auf
Fälle von Kindesmisshandlung, Vernachlässigung, oder häuslicher
Gewalt einzuschränken, mit jener Zeitaufteilung, in der das Kind mit
jedem Elternteil lebt, die entsprechend den Bedürfnissen und Interessen
des Kindes angepasst sind."
https://www.fischundfleisch.com/blogs/po...idenz.html
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel