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Diskussion zu: Geteiltes Sorgerecht
#12
 
(19-10-2015, 15:12)dersozialarbeite schrieb: Sie hat damals einen Titel über 225€ zuzüglich der Anpassung an die jeweiligen Erhöhungen nach Stuttgarter Tabelle bekommen. Ich zahle aber mehr, da es aus meiner Sicht bisher nicht genug zuzüglich Kindergeld gewesen ist. Mittlerweile bin ich mir sicher das einiges des Geldes nicht bei meinem Sohn landet.

Du solltest Dir den Titel genauer ansehen. Die 225 € waren seinerzeit der Mindestunterhalt für ein Kind von 0 -5 Jahren. Jetzt ist Euer Sohn schon in der nächsten Stufe der DDT: Aktuell wären gemäß der Altersstufe 376 € minus hälfigem Kindergeld zu zahlen.

Steht der Titel wirklich statisch auf 225 € oder steht dort irgendwas in der Art "Stufe 1 der Düsseldorfer Tabelle"? Im letzteren Fall solltest Du die Unterhaltszahlung anpassen.
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RE: Diskussion zu: Geteiltes Sorgerecht - von Theo - 19-10-2015, 15:50
RE: Diskussion zu: Geteiltes Sorgerecht - von the notorious iglu - 20-10-2015, 21:44
RE: Diskussion zu: Geteiltes Sorgerecht - von the notorious iglu - 20-10-2015, 23:06
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