28-10-2015, 11:43
Da ist von mind. 10 Tagen Umgang im Monat die Rede (Ein Drittel Betreuungszeit). Ich habe mit hälftigen Ferien und
2 Wochenenden im Monat (ca. 90 Tage per Anno) nicht einmal 8 Tage im Jahresdurchschnitt. Ich glaube hingegen nicht, das die meisten Väter mindestens 10 Tage im Monat die Kinder bei sich haben.
Soweit es die Regelleistungen der Kinder angeht, würde ich nicht meine Hand dafür ins Feuer legen. Die Jobcenter werden das sowieso und die Gerichte vielleicht wegen der dann geltenden und neuen Gesetzeslage auch ablehnen. Nur weil mal ein Gericht darüber nachgedacht hat, heißt das nicht, daß andere Gerichte dem folgen würden.
2 Wochenenden im Monat (ca. 90 Tage per Anno) nicht einmal 8 Tage im Jahresdurchschnitt. Ich glaube hingegen nicht, das die meisten Väter mindestens 10 Tage im Monat die Kinder bei sich haben.
(28-10-2015, 09:55)raid schrieb: - Für alle anderen Väter, die ihre Kinder z.B. an jedem 2ten WE von Samstag auf Sonntag sehen, wird es eben Mehrbedarf geben, da Kosten für die Ausübung des Umgangsrechts mit den Kindern mit § 21 Abs. 6 SGB II abgegolten wird.
Soweit es die Regelleistungen der Kinder angeht, würde ich nicht meine Hand dafür ins Feuer legen. Die Jobcenter werden das sowieso und die Gerichte vielleicht wegen der dann geltenden und neuen Gesetzeslage auch ablehnen. Nur weil mal ein Gericht darüber nachgedacht hat, heißt das nicht, daß andere Gerichte dem folgen würden.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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