05-11-2015, 12:20
also die Immobilie ist fast bezahlt. also Zins und Tilgung kannst Du abhaken.
Es muss doch einen Weg geben die Immobilie zu übertragen oder zu verkaufen, ohne das im Falle einer möglichen späteren Zahlungsunfähigkeit beim KU das Ding gepfändet wird.
Ich bin doch hier mit Sicherheit nicht der erste Fall in Deutschland. Es gibt normalerweise immer einen Weg.
Den sollte mir bitte jemand aufzeigen.
Es muss doch einen Weg geben die Immobilie zu übertragen oder zu verkaufen, ohne das im Falle einer möglichen späteren Zahlungsunfähigkeit beim KU das Ding gepfändet wird.
Ich bin doch hier mit Sicherheit nicht der erste Fall in Deutschland. Es gibt normalerweise immer einen Weg.
Den sollte mir bitte jemand aufzeigen.