(06-11-2015, 10:33)Stronzus schrieb: Es ist faktisch so das ich das Ding von heute auf morgen abbezahlen könnte,Ok - ich verstehe daraus
.......wenn es in ev. 5 Jahren zu dem Thema kommen sollte ......
- es gibt gar kein kein akutes KU-Zahlungsunfähigkeitsrisiko. (also hätte, wäre, könnte....)
- es gibt liquide Mittel, die zu X % ausreichen, das KU-Zahlungsunfähigkeitsrisiko abzufangen.
(06-11-2015, 10:33)Stronzus schrieb: .... auf jemand anderst überschrieben hast, der mit Dir in dieser Immo zusammenlebt, .......Dann kann man dir 1. unterhaltsrechtlich den Wohnvorteil aus mietfreiem Wohnen zurechnen. Und 2. damit du die wirklich wichtigen Hinweise von @Theo ernst nimmst, könnte der Fiskus auf die Idee kommen, dass der "wirkliche Kaufpreis" aus einer Einmalzahlung und einer fortwährenden Niesbrauchs/ Leibrente bestand in Form der Wohnmöglichkeit, den er nach üblichen Tabelle hochrechnet. D.h. Nachzahlungen Grunderwerbsteuer + steuerstrafrechtliche Kalamitäten UND ein noch höherer fiktiver Ertragswert aus dem mutmaßlichen Vermögen. Dann könnte man denken, dass die Idee doch nicht so günstig war.
(06-11-2015, 10:33)Stronzus schrieb: .... selbst nichts gehört, Konto ist 800.-€ und Du hast sonst nix weiter, was ist dann zu holen ?Z.B. ganz leicht deine Rentenansprüche, also den die Grundsicherung (= wäre derzeit lediglich 399€ für dich, da du ja dann keine Wohnaufwendungen wegen "Mitwohnen" mehr hast) übersteigenden Teil davon.
(06-11-2015, 10:33)Stronzus schrieb: ob die Beziehung funktioniert hat jetzt erstmal damit nichts zu tun. Wir gehen mal vom "Best Case" aus.Auch im "Best Case" ist die Wahrscheinlichkeit dass eine Immobilie wegläuft IMMER niedriger, als dass eine Frau wegläuft, verschwindet oder schlicht ablebt.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #