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Pfaendung / K Unterhaltsrueckstand
#3
Wenn Du keinen Besitz hast und alles Wertvolle Deiner Frau gehört UND ihr eine Vermögenstrennung habt, dann kann höchstens noch Kleinkram gepfändet werden.

Ansonsten ist das doch eine angenehme Situation - Du hast nichts und sie kriegt nichts. Die Pfändung wird ins Leere laufen und wenn die Mutter merkt, dass sie auch noch die Pfändungskosten bezahlen muss, dürfte in Zukunft Ruhe sein. Auf keinen Fall darf man in der Situation einen Kredit aufnehmen. Und es empfiehlt sich, eventuelle Bankkonten zu schließen oder ggf. den Überziehungskredit auf null setzen zu lassen.
https://t.me/GenderFukc
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Pfaendung / K Unterhaltsrueckstand - von Panto - 05-11-2015, 12:28
RE: Pfaendung / K Unterhaltsrueckstand - von Petrus - 05-11-2015, 14:43

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