Hallo Franz!
In allen Fällen, mit denen ich zu tun habe, erhalten die behinderten Heimbewohner Eingliederungshilfe für die Heimkosten und Taschengeld, was den gesamten Unterhaltsbedarf umfasst. Von den unterhaltspflichtigen Angehörigen wird die von Dir genannte Pauschale als Beitrag eingetrieben. Darüber hinaus fliesst kein Unterhalt, damit das Ziel der Eingliederung nicht gefährdet wird (Auszug, um Geld zu sparen)
Nur bei grossem Einkommen ( über 100,000€ im Jahr) wird eine differenzierte Unterhaltsberechnung angestellt und ggf mehr gefordert.
Ich empfehle Dir, selbst mit dem Sachbearbeiter der EGH Kontakt aufzunehmen und diese Verhältnisse dort zu klären.
Darüber hinaus dürfte es keine Bedürftigkeit geben, die einen Anspruch begründen könnte.
In allen Fällen, mit denen ich zu tun habe, erhalten die behinderten Heimbewohner Eingliederungshilfe für die Heimkosten und Taschengeld, was den gesamten Unterhaltsbedarf umfasst. Von den unterhaltspflichtigen Angehörigen wird die von Dir genannte Pauschale als Beitrag eingetrieben. Darüber hinaus fliesst kein Unterhalt, damit das Ziel der Eingliederung nicht gefährdet wird (Auszug, um Geld zu sparen)
Nur bei grossem Einkommen ( über 100,000€ im Jahr) wird eine differenzierte Unterhaltsberechnung angestellt und ggf mehr gefordert.
Ich empfehle Dir, selbst mit dem Sachbearbeiter der EGH Kontakt aufzunehmen und diese Verhältnisse dort zu klären.
Darüber hinaus dürfte es keine Bedürftigkeit geben, die einen Anspruch begründen könnte.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos. Franz Kafka