19-11-2015, 11:21
Hallo, ich habe , denke ich, das magische Wort gefunden. In § 43 SGB XI Satz 3 heißt es : Unterhaltsansprüche der Leistungsberechtigten gegenüber ihren Kindern und Eltern bleiben unberücksichtigt.....
Das bedeutet, Unterhalt selber in monetärer Form ist nicht von der Überleitung nach § 93 geschützt.
Korrekt ?
Das bedeutet, Unterhalt selber in monetärer Form ist nicht von der Überleitung nach § 93 geschützt.
Korrekt ?