16-11-2015, 17:36
Wenn Betrug und Steuerhinterziehung anzeigen, dann
1. Früh nach der Tat und nicht anlassbezogen "weil ihr mich ärgert, zeige ich euch jetzt an".
2. Nur, wenn solide Nachweise möglich sind, so dass der Schuss auch sitzt, ermittelt und verurteilt werden kann.
3. Nur, wenn du selbst eine weisse Weste hast und selbst bei einer Hausdurchsuchung absolut sauber rauskommen würdest. Denn du wirst es mit Gegenreaktionen zu tun bekommen.
Über Punkt 2 und 3 müsstest du selbst Bescheid wissen. Punkt 1 ist nicht erfüllt, sogar so sehr nicht dass viel verjährt sein könnte, wie die Anderen schon geschrieben haben.
Was hast du für eine seltsame Umgangsregelung? Steht da nicht drin, dass Terminabsagen angekündigt und begründet (Attest?) werden müssen?
1. Früh nach der Tat und nicht anlassbezogen "weil ihr mich ärgert, zeige ich euch jetzt an".
2. Nur, wenn solide Nachweise möglich sind, so dass der Schuss auch sitzt, ermittelt und verurteilt werden kann.
3. Nur, wenn du selbst eine weisse Weste hast und selbst bei einer Hausdurchsuchung absolut sauber rauskommen würdest. Denn du wirst es mit Gegenreaktionen zu tun bekommen.
Über Punkt 2 und 3 müsstest du selbst Bescheid wissen. Punkt 1 ist nicht erfüllt, sogar so sehr nicht dass viel verjährt sein könnte, wie die Anderen schon geschrieben haben.
Was hast du für eine seltsame Umgangsregelung? Steht da nicht drin, dass Terminabsagen angekündigt und begründet (Attest?) werden müssen?