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Datenübermittlung Einwohnermeldeamt an Jugendamt
#1
Gibt es Fälle, in denen eine automatische Datenübermittlung vom Einwohnermeldeamt ans Jugendamt (Abt. Beistandschaften) stattfindet? Gibt es im Datensatz, der zwischen Meldeämtern übertragen wird, in bestimmten Fällen einen Vermerk, dass das annehmende Amt oder das abgebende Amt eine Mitteilung ans Jugendamt zu machen hat?

Was passiert im Falle einer Wiederanmeldung in Deutschland aus dem Ausland bei einer neuen Adresse?

Erfährt das Jugendamt automatisch von Wiederanmeldung in D oder Abmeldung aus Deutschland oder erst, wenn es danach fragt?

Funktioniert die Registerauskunft bundesweit?

Welche Daten bekommt das Jugendamt offiziell?

Viele Fragen - ich versuche grad die Materie zu verstehen. Danke für Eure Hilfe!
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Nachrichten in diesem Thema
Datenübermittlung Einwohnermeldeamt an Jugendamt - von feministensoehnin - 16-11-2015, 17:38
RE: Datenübermittlung Einwohnermeldeamt an Jugendamt - von the notorious iglu - 17-11-2015, 22:56
RE: Datenübermittlung Einwohnermeldeamt an Jugendamt - von the notorious iglu - 18-11-2015, 15:58

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