17-11-2015, 13:20
1. Die Statistik sagt, dass fast Jeder, der mal nicht zahlen konnte früher oder später auch eine Anzeige wegen §170 StGB bekommt. Die Statistik sagt auch, dass >90% dieser Anzeigen nicht zu einer Verurteilung führen. Wenn du konsequent beachtest, was in der faq steht, sinds noch weniger.
2. Musst du nicht. Wenn eine Pfändung (die unabhängig von einer Anzeige ist) eintrifft, kannst du immer noch auf p-Konto schalten. Vor einer Pfändung muss das Jugendamt erst einmal einen Titel gegen dich haben. Siehe faq.
3. Das Jugendamt wiederholt hier einfach ein paar Urteilsbegründungen der Rechtssprechung, die aus Sicht des Jugendamts vorteilhaft sind. Es gibt auch andere Urteile. Das Jugendamt darf alles nennen und bitten, aber weisungsbefugt ist es nicht, gültig ist nur das was dir per Richter in einem Beschluss aufgezwungen wird.
4. Nein.
2. Musst du nicht. Wenn eine Pfändung (die unabhängig von einer Anzeige ist) eintrifft, kannst du immer noch auf p-Konto schalten. Vor einer Pfändung muss das Jugendamt erst einmal einen Titel gegen dich haben. Siehe faq.
3. Das Jugendamt wiederholt hier einfach ein paar Urteilsbegründungen der Rechtssprechung, die aus Sicht des Jugendamts vorteilhaft sind. Es gibt auch andere Urteile. Das Jugendamt darf alles nennen und bitten, aber weisungsbefugt ist es nicht, gültig ist nur das was dir per Richter in einem Beschluss aufgezwungen wird.
4. Nein.