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Nachehelicher Unterhalt, Zugewinnausgleich?
#1
So, nun ist es bald soweit, der Scheidungstermin steht endlich an.
Dazu hab ich nun ein paar Fragen:
1. Nachehelicher Unterhalt:
Wir betreuen unsere beiden Kinder (beide Kinder über 10 Jahre alt) im 50/50 Wechselmodell.
Wie groß sind hierbei die Chancen der Ex auf nachehelichen Unterhalt?
Sie arbeitet aktuell zu 50%.

2. Zugewinnausgleich:
Wir haben eine gemeinsame Immobilie die noch mit 150 TEuro belastet ist.
100 TEuro wurden bereits getilgt.
D.h. jeder von uns hat aktuell Schulden von 75 TEuro.
Ist es nun richtig, dass ich um einen Zugewinnausgleich zahlen zu müssen
über mindestens 75 TEuro verfügen müsste wenn das Anfangskapital jeweils 0 Euro war?
Negativer Zugewinn wird ja nicht ausgeglichen, oder?

3. Vermögen zum Trennungszeitpunkt und zum Zeitpunkt der Einreichung der Scheidung:
Da sich mein Vermögen im Trennungsjahr verringert hat, stellt sich mir die Frage, ob in einem möglichen Verfahren z.B. Anwaltskosten in der Begründung akzeptiert werden?
Welche Ausgaben werden noch akzeptiert?


Hoffe es ist etwas verständlich.
AUf was muß/sollte ich sonst noch achten?
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Nachehelicher Unterhalt, Zugewinnausgleich? - von Daddy2child - 11-08-2015, 01:57

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