08-01-2016, 13:41
Hallo!
Ich bin Ende letzten Jahres geschieden worden. Dabei wurde ein Kindesunterhalt gem. Düsseldorfer Tabelle von 120% festgelegt. Zum Scheidungszeitpunkt waren das 436€ monatlich. Diesen Betrag habe ich dann auch Anfang Januar überwiesen.
Nun erhielt ich Post vom Anwalt meiner Ex-Frau, dass sich die Tabelle zum 1.1 geändert hat und ich 9€ zu wenig bezahlt habe, da der Betrag nun bei 445€ liegt.
Er verlangt nun nicht nur die 9€ Differenz, sondern droht mit sofortiger Pfändung ohne weitere Ankündigung, falls ich künftig nicht pünktlich 445€ bezahle. Die 9€ habe ich natürlich sofort an meine Frau überwiesen. Ich wusste einfach nicht, dass die Düsseldorfer Tabelle innerhalb eines einzigen Jahres zum dritten mal angepasst wurde.
Weiter fordert er mich aber nun auf, "die Kosten für seine Tätigkeit" ebenfalls zu bezahlen. Das sind rund 30€ für "Verfahrensgebühr Zwangsvollstreckung", Pauschale für Post und Telekommunikation" und Mehrwertsteuer.
Meine Fragen:
1. Muss ich seine "Tätigkeit" wirklich bezahlen, also gibt es tatsächlich eine Rechtsgrundlage dafür? Woher weiß ich, ob er tatsächlich die Zwangsvollstreckung "bearbeitet" hat? Oder hätte er mich nicht erst mal "normal" über den Fehlbetrag und die Änderung der Düsseldorfer Tabelle informieren müssen?
2. Woher weiß ich wann und um wieviel die Düsseldorfer Tabelle geändert wird? Also ist es nun meine Pflicht, monatlich im Internet nachzuschauen?
Gruß!
Ich bin Ende letzten Jahres geschieden worden. Dabei wurde ein Kindesunterhalt gem. Düsseldorfer Tabelle von 120% festgelegt. Zum Scheidungszeitpunkt waren das 436€ monatlich. Diesen Betrag habe ich dann auch Anfang Januar überwiesen.
Nun erhielt ich Post vom Anwalt meiner Ex-Frau, dass sich die Tabelle zum 1.1 geändert hat und ich 9€ zu wenig bezahlt habe, da der Betrag nun bei 445€ liegt.
Er verlangt nun nicht nur die 9€ Differenz, sondern droht mit sofortiger Pfändung ohne weitere Ankündigung, falls ich künftig nicht pünktlich 445€ bezahle. Die 9€ habe ich natürlich sofort an meine Frau überwiesen. Ich wusste einfach nicht, dass die Düsseldorfer Tabelle innerhalb eines einzigen Jahres zum dritten mal angepasst wurde.
Weiter fordert er mich aber nun auf, "die Kosten für seine Tätigkeit" ebenfalls zu bezahlen. Das sind rund 30€ für "Verfahrensgebühr Zwangsvollstreckung", Pauschale für Post und Telekommunikation" und Mehrwertsteuer.
Meine Fragen:
1. Muss ich seine "Tätigkeit" wirklich bezahlen, also gibt es tatsächlich eine Rechtsgrundlage dafür? Woher weiß ich, ob er tatsächlich die Zwangsvollstreckung "bearbeitet" hat? Oder hätte er mich nicht erst mal "normal" über den Fehlbetrag und die Änderung der Düsseldorfer Tabelle informieren müssen?
2. Woher weiß ich wann und um wieviel die Düsseldorfer Tabelle geändert wird? Also ist es nun meine Pflicht, monatlich im Internet nachzuschauen?
Gruß!