08-01-2016, 16:35
ok, und vielen Dank! Habe verstanden.
Eine kurze Zwischenfrage zum Gegenstandswert:
Angenommen, ich müsste aufgrund eines höheren Einkommens mehr als 500€ bezahlen, sagen wir 700€.
Ich bezahle aber nur 695€. Ist der Gegenstandswert zur Berechnung der Gebühr dann 5€ oder sind es dennoch die 700€?
Eine kurze Zwischenfrage zum Gegenstandswert:
Angenommen, ich müsste aufgrund eines höheren Einkommens mehr als 500€ bezahlen, sagen wir 700€.
Ich bezahle aber nur 695€. Ist der Gegenstandswert zur Berechnung der Gebühr dann 5€ oder sind es dennoch die 700€?