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Kindesunterhalt angepasst - Anwalt der Ex droht mit Pfändung, will weitere Kosten
#9
(09-01-2016, 16:58)karlma schrieb: Als mir so etwas passierte, habe ich geantwortet, dass er sich mit der Rechnung bitte an seine Auftraggeberin wenden soll. Aus meiner Sicht war Einschalten eines Anwalts nicht nötig, eine einfache Mitteilung hätte gereicht.

Halte ich für eine gute Strategie. Argumentieren, dass die Aufforderung gem. §788 ZPO nicht notwendig war. Begründung: Vereinbarter Unterhalt wurde sehr wohl überwiesen, die dritte Änderung der Düsseldorfer Tabelle innerhalb eines Jahres wurde dir nicht bekannt gemacht, als sie dir bekanntgemacht wurde hast du sofort anstandslos gezahlt, an den Jahresanfangs-Feiertagen ist einem Arbeitnehmer mit hohen Unterhaltszahlungen nicht zuzumuten, Pressemeldungen nach eventuellen Unterhaltsänderungen zu suchen.

Wenn sich der Anwalt stur stellt, kannst du dir immer noch überlegen, die 30.- zu zahlen oder es auf eine Klage ankommen zu lassen.
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RE: Kindesunterhalt angepasst - Anwalt der Ex droht mit Pfändung, will weitere Kosten - von p__ - 09-01-2016, 21:29

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